Wir bieten an

Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS) gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 6.

Sicherheitstechnische Prüfungen/ UVV-Prüfungen an Arbeitsmitteln und Einrichtungen, sowie elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln.

Beratung und Unterstützung des Unternehmers als Gefahrgutbeauftragter (Gb) gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Übernahme der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) gemäß Datenschutzgrundverordnung EU (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Schulungen

Unterstützung des Arbeitgebers bei der Lösung technischen und betriebswirtschaftlichen Problemen und Beratung in allgemeinen Fragen.

u.v.m.

Lesen Sie weiter unter: Arbeitsschutz, DGUV Vorschrift 3, GGVSE, Datenschutz, Sonstiges.