1. Prüfung von Betriebsmitteln und Einrichtungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften UVV
Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers und der verantwortlichen Personen:
- In Fragen der technischen Sicherheit von Betriebsmitteln und Einrichtungen.
- In Fragen der Prävention.
- Bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (Ergonomie).
- Bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Infrastruktur.
- Bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel.
- Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren.
- Bezüglich der Auswahl, Erprobung und Anwendung von Körperschutzmitteln.
Sicherheitstechnische Prüfung von Betriebsmitteln und Einrichtungen:
- Durch eine(n) qualifizierte(n) und erfahrene(n) befähigte Person / Sachkundigen.
- Mit geeigneten Meß- und Prüfgeräten.
- Vor der Erstinbetriebnahme (falls erforderlich), nach erfolgter Änderung oder Instandsetzung sowie als Wiederholungsprüfung.
- Nach Vorgaben der jeweils zutreffenden Unfallverhütungsvorschrift(en), des Herstellers und den anerkannten technischen Regeln.
2. Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3:
Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers und der verantwortlichen Personen:
- In Fragen der elektrischen Betriebssicherheit.
- In Fragen der Prävention.
- Bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (Ergonomie).
- Bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Infrastruktur.
- Bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel.
- Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren.
- Bezüglich Auswahl, Erprobung und Anwendung von Körperschutzmittel.
Sicherheitstechnische Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln:
- Durch eine qualifizierte und erfahrene Elektrofachkraft/ befähigte Person.
- Mit geeigneten Meß- und Prüfgeräten.
- Vor Erstinbetriebnahme (falls erforderlich), nach erfolgter Änderung oder Instandsetzung sowie als Wiederholungsprüfung.
- Nach Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3 und den VDE-Bestimmungen.
3. Dokumentation:
- Lückenlose Dokumentation der Prüfungsergebnisse.
- Kennzeichnung der Geräte mit Prüfplaketten.
- Gesonderte Mängelliste mit Vorschlägen zur Abstellung der Mängel.
- Auf Wunsch zusätzlich als PDF-Datei.
4. Untersuchung von Schadensfällen und Unfällen:
- Bewertung der bestimmungsgemäßen Verwendung und Handhabung.
- Bewertung möglicher Schadensursachen.
- Erarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen.
- Bei Bedarf: Schulung, Aus- und Weiterbildung.
u.v.m.