Prüfungen

1. Prüfung von Betriebsmitteln und Einrichtungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften UVV

Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers und der verantwortlichen Personen:

  • In Fragen der technischen Sicherheit von Betriebsmitteln und Einrichtungen.
  • In Fragen der Prävention.
  • Bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (Ergonomie).
  • Bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Infrastruktur.
  • Bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel.
  • Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren.
  • Bezüglich der Auswahl, Erprobung und Anwendung von Körperschutzmitteln.

Sicherheitstechnische Prüfung von Betriebsmitteln und Einrichtungen:

  • Durch eine(n) qualifizierte(n) und erfahrene(n) befähigte Person / Sachkundigen.
  • Mit geeigneten Meß- und Prüfgeräten.
  • Vor der Erstinbetriebnahme (falls erforderlich), nach erfolgter Änderung oder Instandsetzung sowie als Wiederholungsprüfung.
  • Nach Vorgaben der jeweils zutreffenden Unfallverhütungsvorschrift(en), des Herstellers und den anerkannten technischen Regeln.

2. Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3:

Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers und der verantwortlichen Personen:

  • In Fragen der elektrischen Betriebssicherheit.
  • In Fragen der Prävention.
  • Bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (Ergonomie).
  • Bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Infrastruktur.
  • Bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel.
  • Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren.
  • Bezüglich Auswahl, Erprobung und Anwendung von Körperschutzmittel.

Sicherheitstechnische Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln:

  • Durch eine qualifizierte und erfahrene Elektrofachkraft/ befähigte Person.
  • Mit geeigneten Meß- und Prüfgeräten.
  • Vor Erstinbetriebnahme (falls erforderlich), nach erfolgter Änderung oder Instandsetzung sowie als Wiederholungsprüfung.
  • Nach Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3 und den VDE-Bestimmungen.

3. Dokumentation:

  • Lückenlose Dokumentation der Prüfungsergebnisse.
  • Kennzeichnung der Geräte mit Prüfplaketten.
  • Gesonderte Mängelliste mit Vorschlägen zur Abstellung der Mängel.
  • Auf Wunsch zusätzlich als PDF-Datei.

4. Untersuchung von Schadensfällen und Unfällen:

  • Bewertung der bestimmungsgemäßen Verwendung und Handhabung.
  • Bewertung möglicher Schadensursachen.
  • Erarbeitung von Vorschlägen für das weitere Vorgehen.
  • Bei Bedarf: Schulung, Aus- und Weiterbildung.

u.v.m.