GGVSEB

Beratung und Unterstützung des Unternehmers als Gefahrgutbeauftragter (Gb) gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sowie nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).

Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers und der verantwortlichen Personen:

  • In Fragen der Beförderung gefährlicher Güter mit Fahrzeugen auf der Straße, mit der Eisenbahn auf der Schiene und der Binnenschifffahrt.
  • Bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (Ergonomie).
  • Bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Infrastruktur.
  • Bei der Beschaffung technischer Arbeitsmittel, sowie Beförderungsmittel.
  • Bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren.
  • Bezüglich Auswahl, Erprobung und Anwendung von Körperschutzmittel.

Der ausgebildete Gefahrgutbeauftragte kann weiterhin folgende Aufgaben für Sie wahrnehmen:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung.
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Maßnahmen zur Gefahrgutbeförderung.
  • Untersuchung von Unfällen / Vorfällen und Erstellung entsprechender Berichte.
  • Dokumentation aller Maßnahmen und Ereignisse.
  • Fertigung und Vorlage von Jahresberichten.
  • Einleitung von Maßnahmen zur Vermeidung von Schadensfällen und Unfällen.
  • Sofortmaßnahmen nach Schadensfällen und Unfällen.
  • Erstellung von Arbeitsanweisungen.
  • Aus- und Weiterbildung des eingesetzten Personals.

Dokumentation:

  • Jahresbericht des Gb gemäß GbV Anlage 1.
  • Aller Maßnahmen und Ereignisse gemäß GbV § 1c und Anlage 1.
  • Unfalluntersuchungen und Unfallbericht gemäß GbV § 1d, Anlage 1 u.2.

Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog gemäß RSE Anlage 7:

  • 500,- €: Wenn der Absender nicht dafür sorgt, dass ein Warnzeichen angebracht wurde.
  • 800,- €: Wenn der Absender die Behörde nicht / nicht richtig informiert.
  • bis 1.500,- €: Wenn der Betroffene eine vollziehbare Auflage nicht befolgt.
  • 500,- €: Wenn der Reisende ein Gefahrgut als Reisegepäck aufgibt.
  • Hinweis: Der gesamte Katalog enthält mehr als 300 einzelne Tatbestände. Kommen mehrere Tatbestände zum Tragen, werden die entsprechnenden Buß- und Verwarnungsgelder addiert.

u.v.m.